Initiative Zukunft in Brand e.V.

Am 01.05.2003 fand in Briesen die Gründungsversammlung des Vereins Initiative Zukunft in Brand statt. Aus dem damaligen lockeren Zusammenschluss einiger Aktionäre sollte ein rechtsfähiger Verein werden, um einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ungereimtheiten beim laufenden Insolvenzverfahren der CargoLifter AG i.I. beauftragen zu können.

Gründungsmitglieder

Auszug aus der Satzung

Präambel

Bis zu 72.000 meist private Aktionäre und Wandelschuldgläubiger haben seit dem Jahre 1996 gemeinsam investiert, um die Leichter-als-Luft-Technologie für den Lufttransport schwerer Lasten im Rahmen der CargoLifter AG voranzubringen und von ihr zu profitieren. Das investierte Vermögen droht den Aktionären und Wandelschuldgläubigern durch ein Insolvenzverfahren entzogen zu werden, obwohl die Chancen dieser Technologie nach wie vor als aussichtsreich gelten können. Die Mitglieder der Initiative Zukunft in Brand haben sich zusammengeschlossen, um diesen Vermögensnachteil für die Aktionäre und Wandelschuldgläubiger der CargoLifter AG abzuwenden und dafür zu sorgen, dass diese von einem künftigen Nutzen aus dem investierten Kapital profitieren können.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

  1. Ziel des Vereins ist es, das in die CargoLifter AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“ genannt) investierte Vermögen der Aktionäre und Wandelschuldgläubiger zu schützen, und zwar vornehmlich dadurch, dass die CargoLifter AG erhalten bleibt, das gegen ihr Vermögen eröffnete Insolvenzverfahren aufgehoben wird und ein Geschäftsbetrieb, vornehmlich zur Nutzung der Leichter-als-Luft-Technologie, wieder aufgenommen wird.
  2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch

    1. Einwerbung finanzieller Mittel, wenn dies dem Ziel nach Ziffer 1 dient.
    2. Zusammenführung und gemeinsame Vertretung der Interessen von Aktionären und Wandelschuldgläubigern der CargoLifter AG.
    3. Einwerbung und treuhänderische Verwaltung von Mitteln zur Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten im Interesse der Aktionäre und Wandelschuldgläubiger der CargoLifter AG
    4. Information der Öffentlichkeit zum Nutzen der Gesellschaft
    5. Unentgeltliche Vermittlung von Interessenten, Kunden und weiteren Investoren zu Gunsten der Gesellschaft
    6. Einflussnahme auf politische und ökonomische Entscheidungsprozesse zu Gunsten der CargoLifter AG oder zu Gunsten des investierten Vermögens ihrer Aktionäre und Wandelschuldgläubiger
    7. Erwirkung von Vergünstigungen für Vereinsmitglieder bei Investitionen, insbesondere in die Leichter-als-Luft-Technologie.
    8. Entgegennahme von Stimmrechtvollmachten bei Hauptversammlungen der CargoLifter AG oder von Gesellschaften gemäß Buchstabe g.
    9. Unterstützung von Aktivitäten, die das CargoLifter-Know-How sichern und erweitern.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme durch den Vorstand auf Grund eines Antrags des Beitrittskandidaten.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die für das Jahr des Austritts fälligen Mitgliedsbeiträge bleiben geschuldet. Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein gemäß § 5 nicht nachkommt. Dem auszuschließenden Mitglied ist eine Frist von zehn Tagen für eine Stellungnahme einzuräumen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist jeweils im Voraus zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. (Anm.: derzeit 40,- €/Jahr)
  2. Im Rahmen der Maßnahmen, die zur Erreichung der Vereinsziele getroffen werden, können den Mitgliedern Informationen bekannt werden, die zum Schutz der Vereinsziele der Geheimhaltung bedürfen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, diese Informationen vor Nichtmitgliedern geheim zu halten.